Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Selbstentmachtung

(02.07.2001)

PDS klagt in Karlsruhe/Großer Auflauf der NATO-Krieger

von Arno Neuber, IMI-Beirat, Karlsruhe

Mit der im April 1999 verabschiedeten neuen NATO-Strategie erteilt das westliche Militärbündnis sich selbst das Recht, dort militärisch
zuzuschlagen, wo man das zur „Verteidigung“ der eigenen Interessen für geboten hält. Das ist das Gegenteil des angeblichen
Bündniszweckes, wie er im NATO-Vertrag festgelegt wurde, nämlich gemeinsame Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff auf
einen Mitgliedstaat.

Nun waren NATO-Mächte wie die USA, aber auch Großbritannien und Frankreich bereits in der Vergangenheit nicht gerade zimperlich im Umgang mit
dem festgelegten Vertragsinhalt: Sie schwangen des öfteren den militärischen Knüppel gegen aufmüpfige Staaten „out of area“ und scherten sich
dabei nicht um Artikel 1 des Nordatlantikvertrages, in dem sie sich verpflichtet hatten „jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf
friedlichem Wege zu regeln“. Nun aber erklärt die NATO als ganzes und ungeniert den Rest der Welt zu ihrem Hinterhof und das Faustrecht zum darin
geltenden Grundgesetz. Und so wie ein UNO-Mandat für künftige NATO-Kriege als entbehrlich gilt, so hielt man sich auch nicht lange mit der
Befragung der nationalen Parlamente auf: Kein Abgeordneter eines NATO-Staates hat dem neuen Strategie-Dokument seine parlamentarische
Zustimmung erteilt, auch nicht im Berliner Reichstag.

Dagegen hat die PDS-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht Klage erhoben. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 19. Juni versuchten es
Scharping und Fischer als Vertreter der Regierung nun mit einem doppelten Rechtfertigungsversuch. Zuerst die Arroganz der Macht: Das neue
Konzept habe keine „rechtliche, wohl aber eine politische Bindungswirkung“, eine Zustimmung des Parlamentes sei daher gar nicht nötig., Zweitens die
Erpressung: Fischer beschwor wieder einmal die „außenpolitische Berechenbarkeit“ der Bundesregierung, mit der er schon den Aggressionskrieg gegen
Jugoslawien gerechtfertigt hatte und warnte vor einer „gefährlichen außenpolitischen Unsicherheit“ falls das Gericht die Zustimmung der
Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt.

Dass die Mehrheit des Bundestages die neue NATO-Strategie auf Wunsch abgenickt hätte, ist sicher. Dass das Parlament aber dem jetzigen
Verfahren auf Seiten der Regierung beigetreten ist und damit seiner eigenen Entmachtung in der Frage von Krieg oder Frieden zugestimmt hat, ist
schon bemerkenswert. Und es ist Ausdruck der großen interventionistischen und militaristischen Koalition, wenn ausgerechnet
Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) die Sache der „Volksvertretung“ in Karlsruhe vertritt. Er war schließlich einer der Väter der Idee, mittels
Salamitaktik bei Bundeswehr-Auslandseinsätzen das Grundgesetz zu umgehen und die Offentlichkeit reif für künftige deutsche Kriegsabenteuer zu
machen. Militarisierung der Außenpolitik und Entdemokratisierung der inneren Verhältnisse gehen Hand in Hand – das ist es, was dieser Vorgang
belegt. Und es war der Mühe wert, mit dem Gang nach Karlsruhe den Zustand der parlamentarischen Demokratie in der Berliner Republik öffentlich
bloßgelegt zu haben. Egal, wie die Roten-Roben-Träger urteilen werden.

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