Fahnenflucht-Freispruch für Tobias Pflüger leider doch nicht rechtskräftig


von: | Veröffentlicht am: 31. August 2000

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Tobias Pflüger, Politikwissenschaftler und Geschäftsführer der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., war am 28. Juni 2000 vom Vorwurf des strafbaren Aufrufs zur Fahnenflucht im Zusammenhang mit dem Jugoslawienkrieg vom Amtsgericht Tübingen freigesprochen worden. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Tübingen nun Rechtsmittel ein, ohne dieses bis zum heutigen Tag genau zu bezeichnen bzw. zu begründen.

Zum Freispruch sagte Tobias Pflüger damals: „In meiner Auffassung fühle ich mich vollständig bestätigt, daß dieser Krieg völkerrechtswidrig und grundgesetzwidrig war. Krieg darf kein Mittel der Politik sein. Jetzt wird es Zeit, daß die Richtigen vor Gericht kommen.“

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte jetzt die Chance diesen Freispruch rechtskräftig werden zu lassen. Der Angeklagte Tobias Pflüger und sein Anwalt Holger Rothbauer hofften bis zum Schluß mit einiger Berechtigung, daß die Staatsanwaltschaft den Mut gehabt hätte, nach Zustellung des schriftlichen Urteils das pro forma eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen und das Urteil rechtskräftig werden zu lassen.

Damit wäre für alle Prozesse die in der Bundesrepublik wegen des NATO-Angriffskrieges gegen Kriegsgegner/inn/en angestrengt wurden, ein Zeichen gesetzt worden. Der damaligen Antikriegsbewegung wäre dann auch endlich juristisch Recht gegeben worden. Vielleicht wäre dann auch die bundesweit laufende Repression gegen Kriegsgegner/innen endlich gestoppt worden?

Leider ist es nicht dazu gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das mündliche Urteil von Amtsrichter Eberhard Hirn Rechtsmittel eingelegt und dieses Rechtsmittel überraschenderweise nie näher bezeichnet oder begründet. So wird es nun zu einem Berufungs-Prozeß vor dem Landgericht Tübingen kommen.

Tobias Pflüger zur Berufung der Staatsanwaltschaft: „Schade eigentlich. Jetzt geht der Streß wieder von vorne los. Aber wenn die Staatsanwaltschaft einen neuen Prozeß haben will, werden wir (Angeklagter, Anwalt und Unterstützende) uns auf diesen Prozeß wie auf den vor dem Amtsgericht vorbereiten und wieder begründen, warum es in dieser Situation erlaubt sein mußte, Soldaten aller Kriegsparteien dazu aufzurufen, die Waffen niederzulegen.“

„Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft wird von Tag zu Tag unhaltbarer, da immer mehr Informationen über den NATO-Krieg Stück für Stück herauskommen. Die Mär von ‚Luftschlägen zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe‘ glaubt ohnehin niemand mehr, der/die sich seriös mit dem Thema auseinandersetzt.“

„Wenn die Staatsanwaltschaft ihren Prozeß unbedingt will, soll sie ihn haben, wir sind gewappnet. Beim NATO-Krieg gegen Jugoslawien ging es nie um Menschenrechte oder Hilfe für Flüchtlinge. Es ging darum, militärische Macht zu demonstrieren, die neue NATO-Strategie zu testen und für Deutschland um den Aufstieg zu den NATO-Kernstaaten.“

Rechtsanwalt Holger Rothbauer meint zur jetzigen Verfahrenssituation: „Es ist wenig nachvollziehbar, warum man angesichts der von Richter Hirn gewählten Urteilsbegründung, die die abschließende Beurteilung der Völkerrechtswidrigkeit ausdrücklich offen ließ, nicht die Angelegenheit abgeschlossen hat und trotz eindeutig aufgeklärtem Sachverhalt nochmals eine Tatsacheninstanz mit der Berufung bemüht.“

Pflüger weiter: „Mich erreichte die Nachricht von der Berufung auf einer Vortragsreise in Linz/Österreich.“ Ebenfalls in Linz auf dem Podium saß Heinz Loquai, Bundeswehr-Brigadegeneral a.D. und deutscher Militärberater der für den Balkan zuständigen OSZE-Mission in Wien in der entscheidenen Phase vor dem Krieg – er deckte u.a. die Unwahrheiten im Zusammenhang mit dem sogenannten „Hufeisenplan“ auf.

Loquai erklärte sich spontan bereit, als Sachverständiger für Tobias Pflüger vor dem Tübinger Landgericht auszusagen. Ähnliche Zusagen gibt es z.B. auch von Admiral a.D. Elmar Schmähling und Bundesverfassungsrichter a.D. Helmut Simon. Eine ganze Reihe befreundeter Völkerrechtler und Friedensforscher sind sicher ebenfalls dazu bereit.

Weitere Informationen zum Gerichtsverfahren (u.a. der inkriminierte Aufruf und viele Presseberichte von der Amtsgerichts-Verhandlung ) finden sich unter http://www.tobias-pflueger.de und https://www.imi-online.de

Für Rückfragen sind erreichbar: :
– Tobias Pflüger ist unter 07071-793155 (Telefon und Fax) [Handy: 0174-7650483]
– Rechtsanwalt Holger Rothbauer unter Telefon 07071-31083
– Unterstützende unter 07071-49154 (Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.)