Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

PRESSEMITTEILUNG

Aufruf zur Fahnenflucht während des Jugoslawienkrieges strafbar?

(31.05.2000)

Prozeß wegen Aufruf zur Fahnenflucht gegen Tobias Pflüger am 28. Juni 2000, 09.00 Uhr, vor dem Amtsgericht in Tübingen.

Tobias Pflüger wird angeklagt in vier Fällen (Tübingen, München, Calw und Frankfurt) Soldaten der Bundeswehr zur Desertion aufgerufen zu haben.

Pflüger bestätigt, daß er die Soldaten aufgefordert hat, den Kriegsdienst zu verweigern oder zu desertieren.

Zur Begründung verweist er auf zwei entscheidende Punkte:

1. Der Krieg gegen Jugoslawien war völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Außerdem schreibt das Soldatengesetz vor, sich völkerrechtswidrigen Befehlen zu verweigern. Somit war der Aufruf zur Desertion sein Versuch strafbare Handlungen zu verhindern. Im übrigen wurden in dem Aufruf alle Soldaten aller Kriegsparteien, nicht nur Bundeswehr-Soldaten, zur Verweigerung/Desertion aufgefordert.

2. Der Kontext des Aufrufes – der „Kosovo-Krieg“, wurde bei den Ermittlungen nie ernsthaft berücksichtigt. Der „Kosovo-Krieg“ – oder besser der NATO-Krieg gegen Jugoslawien – war nicht nur rechtswidrig, die NATO-Bomben trafen insbesondere auch die Zivilbevölkerung und die wirtschaftliche Infrastruktur in allen jugoslawischen Republiken. Die angeblich „humanitären Luftschläge“ waren nichts anderes als Angriffs-Krieg(shandlungen) und verursachten – wie vorhergesagt (vgl. z.B. https://www.imi-online.de) – und inzwischen durch die Friedens- und Konfliktforschung bestätigt – eine Eskalation der Situation vor Ort.

Tobias Pflüger meint zu dem Prozeß gegen ihn:

– „Da dieser Krieg völkerrechts- und grundgesetzwidrig war, erwarte ich einen Freispruch für mich, da keinerlei Straftatbestand vorliegt oder durch mich verwirklicht wurde.“

– „Ich habe eigentlich das normalste der Welt gemacht: ich habe alle aufgerufen bei einem Krieg nicht mitzumachen. “

– „Dieser Krieg und die, die ihn geführt haben, müssen vor Gericht, nicht diejenigen, die ihn verhindern wollten.“

– „Außerdem stehe ich – wie andere an anderen Orten – nur stellvertretend vor Gericht für die Antikriegsbewegung gegen den Jugoslawienkrieg. Die von uns und anderen Kriegsgegner/innen genannten Argumente und Fakten bestätigen sich – wie z.B. Medienberichte zeigen – immer mehr.“

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Der Politikwissenschaftler Tobias Pflüger ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. (https://www.imi-online.de), Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Wissenschaft und Frieden“ und Autor der Bücher „Krieg in Jugoslawien“ (1994, ausverkauft) und „Die neue Bundeswehr“ (1996/1997), Pflüger promoviert derzeit über neue deutsche Militärpolitik.

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Weitere ausführliche Informationen zum Prozeß unter http://www.tobias-pflueger.de

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Kontakt: Tobias Pflüger, Burgholzweg 116/2, 72070 Tübingen

Tel. 07071-42051, Fax: 07071-793155, Handy: 0172-5951022

oder über die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. Tel.: 07071-49154 / Fax: 07071-49159

mailto: mail@tobias-pflueger.de, http://www.tobias-pflueger.de

Der Anwalt von Tobias Pflüger, Holger Rothbauer aus Tübingen, steht in seiner Anwaltskanzlei unter 07071-31083 für Pressenachfragen zum juristischen Sachverhalt ebenfalls zur Verfügung.

P.S. Vom 17.06. bis 21.06. ist Tobias Pflüger auf einer Vortragstour in Berlin, Kassel und Mannheim insbesondere zum Thema „neue Bundeswehr“ unterwegs, er ist aber für Presse-Rückfragen erreichbar über sein Handy (0172-5951022) oder ab Donnerstag unter den genannten Rufnummern.

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Wir laden schon hiermit alle Journalist/inn/en ein zu einem Pressegespräch am Montag 26.06.2000, 10.30 Uhr aus Anlaß des Prozesses wegen „Öffentlicher Aufforderung zur Fahnenflucht“ mit Tobias Pflüger (Angeklagter), Holger Rothbauer (Rechtsanwalt) und Thomas Pfister (Unterstützungsgruppe) im Gemeindehaus Lamm (kleiner Saal, Adresse: Am Markt) in Tübingen.

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de